Pflegeeltern
Betreuung von Pflegeverhältnissen nach §27 / §33 SGBVIII
Neben den Erziehungsstellen betreut der alpha e.V. seit 2010 auch Pflegekinder und Pflegefamilien. Dies können unbekannte Kinder (Fremdpflegefamilien), verwandte oder bekannte Kinder (Verwandten- und Netzwerkpflegefamilien) sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder und Jugendliche sein.
Es werden Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien untergebracht, deren Herkunftsfamilien mit der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder dauerhaft oder vorübergehend überfordert sind.
Voraussetzungen
- Sie können ein Pflegekind als Familie, als Alleinstehende oder gleichgeschlechtliches Paar aufnehmen.
- Eltern und Pflegekind sollten einen natürlichen familienentsprechenden Altersabstand haben.
- Sie sollten über genügend Wohnraum und perspektivisch über ein eigenes Kinderzimmer verfügen.
- Außerdem leben Sie in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind unabhängig von den finanziellen Leistungen des Pflegekindes.
- Sie weisen ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach und sind in einem gesundheitlich stabilen Zustand.
- Die Bedürfnisse des Pflegekindes bestimmen die aktuelle und zukünftige Berufstätigkeit der Pflegeperson.
- Ihre Lebenseinstellung ist geprägt von einer annehmenden und wertschätzenden Haltung.
- Sie bringen Bereitschaft zur Auseinandersetzung der Lebensgeschichte des Kindes mit.
- Sie verfügen über emotionale und soziale Kompetenzen.
- Sie sind geduldig und haben Durchhaltevermögen.
- Sie haben Humor und sind kreativ.
Unsere Arbeit ist geprägt vom Leitbild des alpha e.V. und mit dem Ziel den Kindern einen sicheren Ort in einer Pflegefamilie zu bieten und sie auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen Leben zu begleiten. Intensive Pflegeelternschulungen, sowie individuelle Beratungsgespräche bereiten Sie für die Aufnahme eines Pflegekindes vor. Als Pflegefamilie werden Sie von uns kontinuierlich partnerschaftlich und vertrauensvoll begleitet und unterstützt.