Bogenprojekt
Im Frühjahr 2008 konnte durch einen Zuschuss der Bürgerstiftung der Stadtsparkasse Wermelskirchen mit dem Aufbau einer Bogensportgruppe für BesucherInnen unseres Sozialpsychiatrischen Zentrums (SPZ) begonnen werden.
Im November 2009 konnte mit Hilfe einer Förderung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine geeignete Halle mit dazugehörigem Freigelände angemietet werden. Unser Ziel war es von Anfang an, ein Freizeitangebot zu schaffen, das von Menschen mit und ohne Behinderung zusammen ausgeübt werden kann. Seit Sommer 2009 werden mit großem Erfolg gemeinsame Kurse für Menschen mit und ohne Handicaps angeboten.
Bogenschießen - allgemein
Bogenschießen ist ein Sport, der bis ins hohe Alter ausgeübt werden kann. Bogenschießen eröffnet Menschen mit und ohne Behinderung eine Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Bogenschießen ist schnell zu erlernen und gesundheitsfördernd: Haltungsschäden, Rückenprobleme, Tinnitus, Morbus Menière usw. können ausgeglichen werden und die Konzentration wird gefördert. Insbesondere der meditative Aspekt des Schießens findet in der Therapie große Beachtung. Wer einmal erlebt hat, wie der Stress und die Hektik des Alltages in der Konzentration des Bogenschießens abfällt und eine ruhige Entspannung eintritt, wird das Bogenschießen nie mehr missen wollen.
Traditionelles / instinktives Schießen
Wir betreiben keinen Leistungssport, sondern sehen das Bogenschießen eher als eine Freizeitbeschäftigung mit einem hohen Spaßfaktor. Wir schießen bisher fast alle traditionell. Bei dieser Art des Bogenschießens verzichten wir auf jegliche Hilfsmittel, die als Zieleinrichtung Anwendung finden.
Kurse
Bei ausreichend Interesse findet einmal im Monat ein Einführungskurs von 3 Stunden oder ein Tageskurs von 6 Stunden statt. Die Kurse vermitteln den TeilnehmerInnen (ab 12 Jahre, jüngere Kinder nach Absprache) einen Einblick in die Kunst des traditionellen Bogenschießens.
Die Bogensportanlage
Sie befindet sich in 42929 Wermelskirchen – Halzenberg 2. Das Bogensportgelände befindet sich, von Richtung Wermelskirchen und Dhünn kommend, am Anfang der Ortschaft Halzenberg. Links ist das Freigelände (Wiese mit Tipi) und beim ersten Haus (Einfahrt reinlaufen) die kleine Halle. Die PKW können an der Straße geparkt werden.
Besucher ohne eigene Ausrüstung:
Besucher die nachweislich Bogenschießen können, können die Anlage, während der Öffnungszeiten, gegen eine Gebühr, nutzen und eine Bogenausrüstung ,sofern keine eigene vorhanden ist, gegen eine Gebühr ausleihen. Besucher, die keine Erfahrung haben, müssen vor Benutzung der Bogensportanlage einen Einführungskurs besuchen.
Nutzung durch soziale Einrichtungen:
Soziale Einrichtungen können bei Zahlung einer jährlichen pauschalen Nutzungsgebühr den Platz und das Bogenmaterial mit einer eigenen Gruppe nutzen. Voraussetzung ist die Teilnahme eines Verantwortlichen an einer Schulung durch den alpha e.V. Die Nutzungszeit und die Höhe der Pauschale werden gemeinsam abgesprochen.
Bogen-Events
Wenn Sie eine private Feier, Ihren Urlaub, einen Ausflug mit Ihrer Familie oder eine Firmenveranstaltung mit einem Bogen-Event verbinden möchten, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden dann individuell nach Ihren Wünschen das Event planen. Begeisterung, Freude, Spass, Wettbewerb und gemeinsames Erleben beim Bogenschießen werden Sie noch lange an diese kurzweilige Zeit zurückdenken lassen.
Öffnungszeiten Anlage
Donnerstag 15 bis 19 Uhr
Samstag 14 bis 17 Uhr
An Feiertagen kann die Halle geschlossen sein.
Preise
(gültig ab 01.01.2022)
Einmalige Nutzung
Erwachsene 8,- € / Öffnungszeit
ermäßigt * 5,- € / Öffnungszeit
Regelmäßige Nutzung (Lastschriftverfahren)
Erwachsene 10,- €
ermäßigt *4,- €
Familien 15,- €
ermäßigt *7,- €
Kurse (3 Stunden):
Kursgebühr 36,- € /Person
ermäßigt *18,- € /Person
Tageskurse (6 Stunden)
Kursgebühr 72,- € / Person
ermäßigt * 36,- € / Person
Training
Einzelstunde 30,- € / Person / Std.
Bogenverleih
Bogenausrüstung 5,- € /Öffnungszeit (+ Pfand)
Events
Kosten nach Vereinbarung
* für Kinder bis 14 Jahre, Schüler, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende, ALG II Bezieher, Bezieher von Grundsicherung, Schwerbehinderte. Ein Nachweis hierfür ist erforderlich.