Soziotherapie
Seelisch erkrankte Menschen sind oft nicht mehr in der Lage, ihren Alltag alleine zu meistern. Familie und Freunde sind häufig verunsichert. Ein Arzt/eine Ärztin wird, wenn eine nervenärztlich/psychiatrisch verordnete Behandlung notwendig ist, zunächst eine stationäre Behandlung im Krankenhaus anraten. Damit werden medizinische Probleme kuriert, aber die Probleme, die sich erst im Alltag offenbaren, bleiben dabei eher unberücksichtigt.
Mithilfe der Soziotherapie kann ein Weg aus der Isolation gefunden werden. Ziel ist es, dass Sie Ihren Alltag wieder selbstständig meistern und Selbstverantwortung übernehmen können. Sie sollen in die Lage versetzt werden, medizinische Behandlungen selbstständig zu nutzen und auch zu akzeptieren.
Unsere Leistungen:
- Erstellung des soziotherapeutischen Betreuungsplans
- Koordination von Behandlungsmaßnahmen und Leistungen
- Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung (Frühwarnzeichen, Krisenvermeidung)
- Motivierung und Begleitung zu regelmäßigen Arztbesuchen und Medikamenteneinnahmen
- Unterstützung im sozialen Umfeld
- Alltagsrelevante Übungen zur Verbesserung von Motivation, Ausdauer und Belastbarkeit
- Aufbau einer Tagesstruktur
- Hilfe in Krisensituationen
Wie erhalte ich Soziotherapie?
Soziotherapie wird fachärztlich (Psychiatrie/Neurologie) verordnet. Mit dieser Verordnung stellen wir Ihnen eine soziotherapeutische Fachkraft (Studium Diplom Sozialarbeit/-Pädagogik mit sozialpsychiatrischer Berufserfahrung) zur Seite. Der Facharzt/die Fachärztin, die Fachkraft für Soziotherapie und Sie erstellen gemeinsam einen Betreuungsplan, der bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird.
Die Dauer der Soziotherapie ist davon abhängig, unter welcher Erkrankung Sie leiden und wie die Krankheit verläuft. Für die Behandlungsdauer gilt: Soziotherapie kann für bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren bewilligt werden.
Was ist mit dem Datenschutz?
SoziotherapeutInnen unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Angaben über die behandelten Personen und deren Krankheit weitergeben. Ausgenommen sind allerdings Angaben gegenüber den behandelnden FachärztInnen und der Krankenkasse.